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Lexikon Eintrag Zinsgutschrift

Was unter dem Begriff Zinsgutschrift zu verstehen ist, sagt dessen Bezeichnung von selbst. Es ist das Gutschreiben der bei einer Kapitalanlage angefallenen Guthabenzinsen. Das betrifft die Guthabenzinsen eines Sparbuches, eines Sparbriefes, eines festverzinslichen Wertpapiers. Die Zinsgutschrift erfolgt je nach Art der Kapitalanlage immer zu einem festen Fälligkeitstermin. So ist bei einem Sparbuch der Fälligkeitstermin der 31. Dezember jedes Jahres. Zahlt ein Sparer 10000 € am 1. Januar auf ein Sparbuch, das mindestens 2 % Guthabenzins bietet, ein, kassiert er am 31. Dezember genau 200 € Zinsertrag ein. Kauft er sich Monat für Monat je einen Sparbrief für jeweils 1000 €, kassiert er im Jahr darauf ebenfalls Monat für Monat bei Fälligkeit des jeweiligen Sparbriefes die entsprechende Zinsgutschrift ein. Je nach der Laufzeit der Sparbriefe kann er dann mehrere Jahre monatlich eine Zinsgutschrift erzielen.

Eine attraktive Alternative bietet das Tagesgeld. Legt der Sparer Geld in Tagesgeld an, ist das Kapital täglich verfügbar, er kann zudem ebenfalls Zinsgutschriften erzielen und zwar je nach Bank mehrere Male pro Kalenderjahr. Der Anleger kann beim Tagesgeld entweder pro Quartal oder sogar pro Monat eine Zinsgutschrift erhalten. Wobei die monatliche Verzinsung die vorteilhafteste ist, da dabei der attraktive Zinsenzinseffekt erzielt wird.

Weitere Einträge im Lexikon: Zinseszins - Abgeltungssteuer

Dieser Beitrag wurde am 08.05.2008 das letzte mal editiert.