Lexikon Eintrag Abgeltungssteuer
Unter Abgeltungssteuer ist die neue am 01. Januar 2009 in Kraft tretende Steuer auf private Kapitalerträge, wie dieses bereits am 25. Mai 2007 vom Bundestag beschlossen wurde und am 6. Juli 2007 vom Bundesrat erwartungsgemäß auch zugestimmt wurde, zu verstehen. Der Zweck deren Einführung ist die Vereinheitlichung bzw. die Vereinfachung der bislang sehr unterschiedlichen Besteuerungsarten der unterschiedlichen Arten Kapitalerträge. Betroffen von der neuen Steuer sind neben den Zinserträgen, den Dividenden und den Investmentfondserträgen auch die durch die Veräußerungen von Wertpapieren erzielten Kursgewinne. Die derzeit noch geltende Quellensteuer wird demnach außer Kraft gesetzt und von der neuen Abgeltungssteuer ersetzt.
Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % von jedem erzielten Kapitalertrag zuzüglich der 5,5 % Solidaritätszuschlags auf den Kapitalertrag, welches einen Gesamtabzug von 26,38 % des Kapitalertrags ergibt. Ab 2011 ist zusätzlich die automatische Erhebung der Kirchensteuer auf den Kapitalerträgen geplant. Die neue Kapitalertragsteuer wird genau wie die alte Zinsabschlagssteuer an der Quelle erhoben. Das heißt, sie wird von den Banken sofort bei deren Entstehung automatisch, anonym und direkt an die Finanzämtern überwiesen, falls der Betrag über den Freistellungsauftrag liegt oder kein Freistellungsauftrag vorhanden ist. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist keine Deklaration der Kapitalerträge in der Einkommenssteuerklärung mehr nötig, die Streupflicht wird durch sie abgegolten.
Weitere Einträge im Lexikon: Zinsgutschrift - Anlagekonto
Dieser Beitrag wurde am 22.07.2011 das letzte mal editiert.
