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Lexikon Eintrag Anlagekonto

Unter dem Begriff Anlagekonto ist eine zusammenfassende Bezeichnung für verschiedene Arten Konten, die zwecks Geldanlage (woher auch die Bezeichnung herkommt) geführt werden, zu verstehen. Somit kann es auch als ein Sparkonto bezeichnet werden. Das Festgeldkonto und das Tagesgeldkonto sind demnach auch zwei der möglichen Arten Anlagekonten. Die Funktion dieser Konten ist einzig und allein, darauf Geld gewinnbringend anzulegen und zwar zu einem verbindlich vereinbarten Zinssatz und für eine verbindlich vereinbarte Laufzeit. In der Regel haben diese Konten keine Girokonto-Funktionen und sind nicht für den allgemeinen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu verwenden.

Geldbewegungen sind bei denen nur von und zu einem Girokonto (bzw. einem so genannten Referenzkonto), das ebenfalls dem Inhaber des Anlagekontos gehört und miste bei derselben Bank geführt wird. Dabei werden die Anlagekonten überwiegend von den Internetbanken angeboten. Die Geldanlagen haben generell sehr attraktive Konditionen, wie gebührenfreie Kontoführung, überzeugende Rendite, Sicherheit und Komfort, der auf der bequemen Onlineverwaltung basiert. Die Anlagesumme ist oft ab 5000 € (vereinzelt auch schon ab 1000 €), die Laufzeiten variieren von Bank zu Bank und liegen bei manchen Banken zwischen einem und zehn Jahren, bei anderen zwischen drei und 60 Monaten, oder wahlweise 30, 90, 180 bzw. 360 Tage. Dadurch hat der Anleger eine große Auswahl und eine hohe Flexibilität.

Weitere Einträge im Lexikon: Abgeltungssteuer - Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Dieser Beitrag wurde am 08.05.2008 das letzte mal editiert.