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Lexikon Eintrag Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist ein Auftrag, der jeder Anleger jeder Bank erteilen kann, damit seine Kapitalerträge von der automatischen Besteuerung durch die Quellensteuer frei gestellt werden. Die Freistellungsaufträge wurden eingeführt als die Quellensteuer auf Kapitalerträge eingeführt wurde.

Durch einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge kann der Anleger entweder den gesamten steuerfreien Betrag (den so genannten Sparerfreibetrag), oder einen Teil davon von der Steuer befreien. Wer seine Geldanlagen bei nur einer Bank hat, kann nur einen Freistellungsauftrag für den gesamten jeweils gültigen steuerfreien Betrag einreichen. Diesen muss er immer dann anpassen, wenn die Höhe des Sparerfreibetrages vom Gesetzgeber geändert wurde. Wer dagegen mehrere Anlagen und das bei mehreren Banken hat, muss bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge abgeben. Und zwar immer in der Höhe des jeweiligen Kapitalertrags, den er bei jeder Bank erwartet. Dabei darf die Summe der befreiten Beträge den gesamten jeweils gültigen Sparerfreibetrag nicht überschreiten.

Kommt es jedoch dazu, aus welchem Grund auch immer, meldet sich das jeweils zuständige Finanzamt nach einiger Zeit und fordert die eventuell zu viel eingenommene Kapitalerträge zurück. Denn die Freistellungsaufträge für Kapitalerträge eines jeden Anlegers werden von der Finanzverwaltung erfasst und alle befreiten Beträge zusammen addiert. Die von einer Bank zu viel abgeführten Steuern auf Kapitalerträge können wiederum vom Finanzamt zurückgefordert werden und zwar durch die Einkommensteuererklärung. Wird der Sparerfreibetrag herabgesetzt, setzen die Banken automatisch die Beträge in den Freistellungsaufträgen.

Weitere Einträge im Lexikon: Anlagekonto - Nominalzins

Dieser Beitrag wurde am 08.05.2008 das letzte mal editiert.