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Lexikon Eintrag Nominalzins

Vom Nominalzins ist zum einen die Rede, wenn es um Sollzins (bei Krediten) und zum anderen, wenn es um Guthabenzins (bei Kapitalanlagen) geht.

Im Bereich des Kreditwesens ist darunter der per Kreditvertrag vereinbarte Kreditzins zu verstehen. Das ist dann der Kreditzins, welcher pro Jahr für den Kreditbetrag zu leisten ist. Wenn es allerdings darum geht, die Kosten von verschiedenen Kreditangeboten objektiv vergleichen zu können, reicht es nicht aus, lediglich die Höhe deren Nominalzinses zu vergleichen. Seine Höhe ist eins von mehreren Merkmalen, die es zu vergleichen gilt. Neben dem Nominalzins sind alle weiteren Zusatzkosten aller zu vergleichenden Kreditsangebote mit in Betracht zu ziehen. Als Vergleichskriterium wird dann der jeweils ermittelte Effektivzins benutzt.

Im Bereich Kapitalanlagen ist unter Nominalzins einer Anlage (zum Beispiel einem Sparbrief) der verbriefte Guthabenzins (pro Laufjahr) zu verstehen. Auch bei Kapitalanlagen reicht es nicht aus, lediglich die Höhe deren Nominalzinses zu vergleichen. Um verschiedene Anlageformen aussagekräftig und effektiv vergleichen zu können, sind ebenfalls mehrere Zusatzkriterien mit in Betracht zu ziehen. Als Vergleichskriterium wird dann die jeweils ermittelte Rendite benutzt. Wenn die Guthabenzinsen nicht jährlich sondern bei Fälligkeit eines Sparbriefes gutgeschrieben werden, ist seine Rendite (Zinsenzinseffekt) höher als sein Nominalzins. Eventuelle Kosten (Ausgabeaufschlag, Depotgebühren, Maklergebühren) einer Geldanlage in Wertpapieren mindern dagegen deren Rendite.

Weitere Einträge im Lexikon: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge - Solidaritätszuschlag

Dieser Beitrag wurde am 08.05.2008 das letzte mal editiert.