Lexikon Eintrag Günstigerprüfung
Eine Günstigerprüfung wird immer dann durchgeführt, wenn steuerpflichtige Personen zur Versteuerung ein Wahlrecht haben. Sie dient dazu herauszufinden durch welche Variante der steuerpflichtige besser gestellt ist. Eine Günstigerprüfung kann sowohl von Amts wegen durchgeführt werden oder auch auf Antrag des Steuerpflichtigen. Die Günstigerprüfung wird immer vom jeweiligen Finanzamt durchgeführt.
Von Amtswegen wird eine Günstigerprüfung beim Kindergeld, bei Einzahlungen zur Riester-Rente sowie bei Einzahlungen zur Rürup-Rente durchgeführt. So wird beim Kindergeld ermittelt ob es günstiger ist Kindergeld zu beziehen oder einen Steuervorteil durch Eintragung von Kinderfreibeträgen zu erhalten. Im Falle einer Riester-Rente wird festgestellt ob der Zuschuss zur Riester-Rente oder ein Steuervorteil durch Sondergabenabzug für die Versicherten besser ist. Als letztes wird bei der Rürup-Rente geprüft ob der Steuervorteil vor der Änderung von 2005 oder der Steuervorteil nach der Änderung 2005 günstiger ist.
Die Günstigerprüfung kann auch auf Antrag durchgeführt werden. Dies ist im Falle der neu eingeführten Abgeltungssteuer der Fall. Seit dem 01.01.2009 werden Kapitalerträge jedweder Art über die Abgeltungssteuer mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent versteuert zuzüglich des Solidaritätszuschlages und eventueller Kirchensteuer. Dies gilt für alle Beträge, die über den Freibeträgen des Sparerpauschbetrages liegen. Vor Einführung der Abgeltungssteuer wurden zur Versteuerung noch die persönlichen Steuersätze verwendet.
Für Besserverdiener bedeutet die Einführung der Abgeltungssteuer entsprechende Vorteile, da deren persönlicher Steuersatz in der Regel deutlich über 25 Prozent liegt. Um zu vermeiden, dass jemand durch die Einführung der Abgeltungssteuer schlechter gestellt ist wurde die Günstigerprüfung eingeführt. Geregelt wird diese im § 32 d Abs. 6 Satz 1 EStG. Eine Beantragung der Günstigerprüfung ist immer dann möglich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dabei sollte man bedenken, dass bereits ab einem jährlichen Einkommen von 15000 Euro der Grenzsteuersatz von 25 Prozent erreicht werden kann. Bei einem Splitting ist dies schon ab einem Einkommen von 30000 Euro möglich.
Um eine Günstigerprüfung zu beantragen ist es erforderlich, dass alle Kapitaleinkünfte bei der jährlichen Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben werden. Soll eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten durchgeführt werden, ist für beide die Anlage KAP auszufüllen. Für den Fall, dass eine Prüfung ergibt, dass der persönliche Steuersatz günstiger ist wird die bereits gezahlte Abgeltungssteuer angerechnet oder wieder ausbezahlt.
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Dieser Beitrag wurde am 03.06.2011 das letzte mal editiert.
