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Lexikon Eintrag Einlagensicherung

Der gesetzlich definierte Begriff Einlagensicherung meint die Sicherheit des Kapitals der Bankkunden. Gemessen wird sie an der maximalen Höhe einer Kapitalanlage, die ein Kunde im Falle einer Insolvenz der Bank bekommen würde. Ist die Einlagensicherung einer Bank 30000 €, bekommt jeder Bankkunde im Insolvenzfall genau 30000 €. Kunden, die bei dieser Bank mehr als 30000 € angelegt haben, erleiden dabei Verluste. Daher ist es immer wichtig, die Höhe der Einlagensicherung der jeweiligen Bank zu erfragen. Die Einlagensicherungshöhe ist keine Sache allein der Bank, viel mehr ist diese gesetzlich geregelt und kann sich daher von Land zu Land unterscheiden.

Neben der gesetzlich festgelegten bieten zahlreiche Banken zusätzliche freiwillige Einlagensicherungen. Deutschlands Banken stehen dafür die so genannten Einlagensicherungsfonds der deutschen Bankenverbände zur Verfügung. Aktuell beträgt die durch das Anlegerentschädigungsgesetz festgelegte Einlagensicherung in Deutschland 90 % von der jeweiligen Einlage, jedoch maximal 20000 €. Das bedeutet, dass im Falle der Insolvenz einer Bank die Anleger, die unter 20000 € angelegt haben, keine Verluste zu befürchten hätten. Dagegen würden die Kunden Verluste hinnehmen müssen, die höhere Beträge angelegt haben. Bei Anlagen von beispielsweise 30000 € bzw. 50000 €, beträgt die Entschädigung ebenfalls 20000 €. Damit es doch nicht passiert, sorgen die Banken freiwillig dafür, höhere Einlagensicherung bieten zu können.

Weitere Einträge im Lexikon: Effektiver Jahreszins - Inflation

Dieser Beitrag wurde am 22.07.2011 das letzte mal editiert.