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Lexikon Eintrag Girokonto

Das Girokonto gab es bereits im späten Mittelalter. Seinen Ursprung hatte es in Italien wo Kaufleute eine Art Verrechnung untereinander einführten. Bereits nach kurzer Zeit breitet sich das Girokonto in der ganzen Welt aus.

Der Begriff Girokonto kommt aus dem italienischen. Giro bedeutet so viel wie Kreislauf oder kreisen lassen. Es handelt sich dabei um ein Bankkonto über das Einzahlungen und Abbuchungen abgewickelt werden können. Die Einzahlungen können der Lohn oder das Gehalt sein sowie Zahlungen der Rente oder Transferzahlungen. Der Kunde kann auch selbst Gelder in bar auf sein Konto einzahlen. Abbuchungen sind möglich in Form von einmaligen Überweisungen oder regelmäßigen Daueraufträgen die immer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem festgelegten Betrag erfolgen. Außerdem können Barabhebungen bei der Bank oder am Geldautomaten getätigt werden. Für Abhebungen am Geldautomaten erhält der Kunde eine Bankkarte mit einem zugehörigen PIN. Mit der Karte ist dann auch das Bezahlen in vielen Geschäften möglich.

Je nach Bonität des Kunden kann ein Girokonto auch als Kontokorrentkonto geführt werden. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit auch Transaktionen im Minus durchzuführen. Von der Bank wird dafür ein bestimmter Verfügungsrahmen eingereicht. Für die Nutzung des Kontokorrents fallen Gebühren in Formen von Zinsen an. Im Gegensatz dazu steht das Guthabenkonto. Hier sind nur Zahlungen im Rahmen des bestehenden Guthabens möglich. Heute werden Girokonten für Privatkunden und sogenannte Geschäftskonten unterschieden. Diese unterscheiden sich hauptsächlich der berechneten Gebühren, da bei einem Geschäftskonto in der Regel eine Vielzahl an Buchungen pro Monat durchgeführt wird. Außerdem lassen sich auf einem Geschäftskonto auch Lastschriften einreichen. Damit kann ein Unternehmen nach Auftrag Beträge direkt von Kundenkonten einziehen. Bei einem privaten Girokonto ist dies nicht möglich.

Für die Nutzung des Girokontos berechnen manche Banken Kontoführungsgebühren. Dabei gibt es die Möglichkeit einer pauschalen Gebühr, in der sämtliche Leistungen enthalten sind oder es wird jede Transaktion separat berechnet. Einige Kreditinstitute bieten auch ein kostenloses Girokonto an. Zum Teil kann dies abhängig von einem regelmäßigen monatlichen Einkommen sein. Die meisten Banken haben sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung verpflichtet jedem Kunden ein Girokonto einzurichten. Dieses sogenannte "Jedermann-Konto" wird dann bei fehlender Bonität als Guthabenkonto geführt. Hintergrund ist, dass in der heutigen für Menschen nicht zumutbar ist ohne Girokonto zu leben. Dies liegt schon daran, dass ohne Girokonto kein Lohn bezogen werden kann.



Weitere Einträge im Lexikon: Günstigerprüfung - Sparerpauschbetrag

Dieser Beitrag wurde am 03.06.2011 das letzte mal editiert.