Lexikon Eintrag Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag ist eine Bezeichnung aus dem deutschen Einkommensteuergesetz. Mit der ab 2009 eingeführten Abgeltungssteuer löst der Sparerpauschbetrag den Sparerfreibetrag als die Höchstgrenze für die steuerfrei zu vereinnahmenden Zinserträge sowie Dividenden ab. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale, diese beiden Freibeträge, werden durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag.
An der Freibetrag-Höhe ändert sich nichts, jedoch an den Erträgen, welche darüber abgedeckt werden. Jede Person kann jährlich steuerfrei einen bestimmten Betrag an Zinsen und Dividenden vereinnahmen. Pro Person kommt dann noch die so genannte Werbungskostenpauschale dazu. Über den Betrag können bei den Banken Freistellungsaufträge eingereicht und die Zinsen- und Dividenden-Erträge steuerfrei vereinnahmt werden. Diese Regelung gilt ab 2009 ebenso unter dem Sparerpauschbetrag weiter, jedoch umfasst dieser ebenso Veräußerungsgewinne aus Aktien oder anderen Wertpapieren.
Ab 2009 entfällt neben dem Freibetrag auf Kursgewinne ebenso die Möglichkeit, den Fiskus an so genannte Werbungskosten für die Geldanlagen zu beteiligen, die den Pauschalbetrag übersteigen. Mit der Mit dem eingeführten Sparerpauschbetrag werden ebenso die Möglichkeiten abgeschafft, Fremdfinanzierungskosten steuerlich abzusetzen, welche für den Erwerb der Wertpapiere auf Kredit angefallen sind. Die für solche Fremdfinanzierungen aufgebrachten Zinsen können als Werbungskosten seit 2009 nicht mehr abgesetzt werden.
Das heißt im Fazit, dass die Einführung des Sparerpauschbetrages für den Anleger weitere Verschlechterungen mit sich bringt. Neben dem gestrichenen Freibetrag für Kursgewinne werden ebenso die Möglichkeiten des Abzugs der Werbungs- und Finanzierungskosten auf ein Minimum beschränkt. Sparer ohne oder mit sehr geringem Einkommen können die Zinsen und Dividenden ebenso oberhalb des Sparerpauschbetrags steuerfrei vereinnahmen, wenn eine so Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt und der eigenen kontoführenden Bank vorgelegt wird.
Steuern sparen - Tipps- Auf Kinder Vermögensteile überschreiben. Wenn die Kapitalerträge des Kindes jedoch den Sparerpauschbetrag übersteigen, dann müssen die Eltern beim Finanzamt für das Kind eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
- Anlagen mit einer jährlichen Ausschüttung wählen, da sich dies steuerlich vorteilhaft auswirkt.
- Auf Ruhestand Zinsauszahlung verlegen, da die individuelle Steuerbelastung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr so hoch ist.
- Steuerbegünstigte Riester-Rente abschließen, um im Alter noch ein Zusatzeinkommen neben der Rente zu haben. Vor allem unter steuerlichen Aspekten ist die Riester-Rente lohnenswert. Bei der Sparkasse kann beim Berater nach weiteren Anlagealternativen gefragt werden, bei denen der Sparerpauschbetrag optimal ausgeschöpft werden kann.
Weitere Einträge im Lexikon: Girokonto - Geldmarktsätze
Dieser Beitrag wurde am 06.06.2011 das letzte mal editiert.
