Lexikon Eintrag Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung im Anlage- und Kreditwesen ist eine gesetzlich gedeckelte Gebühr. Die Entschädigung wird von Banken gefordert, wenn ein Darlehen vor Ablauffrist abgelöst wird. Im Bereich der Geldanlage wird unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert. Dies erfolgt immer dann, wenn ein Anleger vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit auf seine Spareinlagen zurückgreifen möchte oder ohne Ankündigung ein höherer Betrag entnommen wird, als vereinbart. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird von den Banken und Anlageinstituten festgelegt. Daher empfiehlt es sich immer, ganz genau nachzufragen bevor eine Unterschrift geleistet wird.
Der Vorschusszins ist die klassische und häufigste Variante der Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Art der Entschädigungszahlung wird hauptsächlich bei Sparbüchern und Sparcards angewendet. Bei diesen Produkten dürfen pro Monat nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden, üblicherweise maximal 2.000 Euro. Um einen höheren Betrag abzuheben, muss eine vertraglich vereinbarte Ankündigungs- oder Kündigungsfrist eingehalten werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden von der Bank Vorschusszinsen erhoben. Die Höhe der Vorschusszinsen sind 25 Prozent des aktuellen Zinssatzes.
Die Art und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung im Bereich der Festgeldanlage ist uneinheitlich und in den Geschäftsbedingungen der Banken festgeschrieben. Der Grund für die Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung ist schnell erklärt. Die Banken kalkulieren und arbeiten mit den Spareinnahmen der Anleger, um zum Beispiel Kredite zu vergeben. Je länger die Laufzeiten der Verträge sind, desto besser kann die Bank also kalkulieren und mit den Einlagen der Kunden arbeiten. Daher werden langfristige Sparverträge oder Anlagen von den Banken bevorzugt und mit höheren Zinsen belohnt.
Wird eine Festgeldanlage vorzeitig gekündigt, erhebt die Bank entweder eine festgeschriebene Gebühr oder zahlt niedrigere Zinsen auf das Festgeld. In den meisten Fällen wird die Bank für die kürzere Laufzeit einen niedrigeren Zinssatz gewähren oder aber nach Einhaltung der Laufzeiten die Sparbeträge nachträglich höher verzinsen.
Benötigt der Anleger sein Geld vor Ablauf der Laufzeit, kann die Bank einen Rückfallzins berechnen und einfordern. Im diesem Falle kann die erwartete Rendite nicht mehr realisiert werden, aber ein kleiner Gewinn ist realisierbar. Viele Banken erheben neben der Kürzung der Zinssätze auch noch eine Strafgebühr, so dass oftmals noch zusätzliche Kosten entstehen. Der Rückfallzins und die Höhe der Strafgebühr werden im Vertrag festgeschrieben, so dass der Kunde bei vorzeitiger Verfügung über sein Geld die finanziellen Einbußen kennt. Vor Vertragsabschluss kann er genau abwägen, in welcher Höhe und für welche Laufzeit er den Vertrag für das Festgeldkonto unterschreibt.
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Dieser Beitrag wurde am 30.06.2011 das letzte mal editiert.
