Tagesgeld Vergleich

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Lexikon Eintrag Mindesteinlage

Es ist nicht nur eine Kapitalanlageform, bei der nicht nur eine, sondern in der Regel jede anbietende Bank eine so genannte Mindesteinlage verlangt. Das gilt meist für Sparbriefe so wie für Festgeldanlagen oder auch für Termingeldanlagen. Paradebeispiel ist die Investition in geschlossenen Fonds. Wer demnach mindestens diese vorgegebene minimal anzulegende Summe anzulegen in de Lage ist, genießt die besseren Konditionen, in erster Linie ist es dabei der Zinssatz, folglich auch die bei der Geldanlage zu erzielende Rendite. Die Anleger, die Summen, die unterhalb der jeweils geltenden Mindesteinlage liegen, zur Verfügung haben, müssen sich mit viel bescheideneren Zinskonditionen zufrieden geben.

Eine Mindesteinlage wird aber oft auch für die so populär gewordene Geldanlage Tagesgeld verlangt. Bei auffallend guten Konditionen, die eine Bank für Tagesgeld bietet, kann es daher ebenfalls um Anlagesummen, die über eine jeweils verlangte Mindesteinlage liegen, handeln. Zum Glück wird gerade beim Tagesgeld relativ selten eine Mindesteinlage verlangt. Die meisten Banken werben ja, dass das Tagesgeld „schon ab dem ersten Euro“ verzinst wird.

Von Mindesteinlage wird oft auch bei Gründungen von bestimmten Firmen gesprochen. Vor allem werden die Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH) davon abhängig gemacht, ob deren zukünftigen Gesellschafter über den jeweils geforderten Kapitalbetrag verfügen und diesen leisten können. Dabei sind die Mindestkapitalgrenzen gesetzlich festgelegt.

Weitere Einträge im Lexikon: Maximaleinlage - Referenzkonto

Dieser Beitrag wurde am 08.05.2008 das letzte mal editiert.