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Lexikon Eintrag Referenzkonto

Das Wort „Referenz“ kommt vom lateinischen „referre“, welches als „sich auf etwas beziehen“ zu übersetzen ist. Folglich ist unter dem Begriff Referenzkonto wörtlich übersetzt ein Konto, welches nur als Bezugskonto (bzw. als Verrechnungskonto) zu verwenden ist, zu verstehen. Und das ist tatsächlich so, denn ein Referenzkonto wird immer dann benötigt, wenn ein bargeldloser bzw. halbbarer Zahlungsverkehr vorgenommen werden muss (wie zum Beispiel Bareinzahlungen oder Rückzahlungen), jedoch der Anleger kein Girokonto besitzt. „Beziehen“ muss und kann sich das Referenzkonto immer auf ein Anlagekonto, wie ein Tagesgeldkonto oder ein Festgeldkonto. Will ein Anleger bei einer Bank ein Anlagekonto oder auch ein Wertpapierdepot eröffnen, braucht er entweder ein Girokonto oder ein Referenzkonto, die jedoch nicht unbedingt bei derselben Bank sein müssen. Allerdings kann das Referenzkonto kein Ersatz vom Girokonto sein, denn es hat bei weitem nicht die zahlreichen allgemein üblichen Funktionen eines Girokontos.

Die Referenzkonten (auch Darlehenskonten genannt) werden außerdem im Bereich des Kreditwesens verwendet, wie zum Beispiel beim Abschluss eines Kreditvertrages wie auch im Zusammenhang mit einer Kreditkarte, denn das dafür benötigte so genannte Kreditkartenkonto ist ebenfalls eine Art Referenzkonto. Die Referenzkonten werden in der Regel gebührenfrei geführt. Sie bieten den Vorteil, eine exakte Übersicht über die gesamten Transaktionen bei der jeweiligen Geldanlage oder Kredit zu liefern.

Weitere Einträge im Lexikon: Mindesteinlage - Sparerfreibetrag

Dieser Beitrag wurde am 22.07.2011 das letzte mal editiert.