Lexikon Eintrag Zinseszins
Unter dem Begriff Zinseszins ist einfach der Tatbestand, bei dem die Guthabenzinsen, die auf eine Geldanlage bereits einmal gutgeschrieben wurden, selbst verzinst werden, zu verstehen. Es geht demnach um eine Verzinsung der Zinsen, wie die Bezeichnung es auch klar aussagt. Die Zinseszinsrechnung ist ein Bereich der Finanzmathematik und ist auch unter dem Begriff Anatozismus bekannt. Dieser Effekt ist schon beim althergebrachten Sparbuch zu erzielen, wenn das Guthaben einfach lange genug darauf bleibt und Jahr für Jahr verzinst wird. Auch bei einem Sparbrief kann der Effekt Zinseszins zu einer stattlichen Gewinnsteigerung beitragen, wenn der Sparbrief mehrere Jahre läuft und die Zinsen nicht jährlich, sondern erst am Ende der Laufzeit gutgeschrieben werden. Die heute sehr populäre Geldanlageform Tagesgeld bietet den Sparern dadurch die Chance, durch den Effekt des Zinseszinses seine Rendite zu steigern, dass die Zinsen von den Banken nicht nur einmal pro Jahr, sondern meist pro Quartal bzw. monatlich gut geschrieben werden. Bei der Geldanlage Festgeld kann auch eine Verzinsung pro Monat erzielt werden, wenn die Laufzeit von 30 Tagen gewählt wird und die Anlage nicht gekündigt, sondern immer wieder prolongiert (verlängert) wird.
Während der Zinseszins dem Anleger Gewinne bringt und Freude bereitet, bringt der unerfreuliche Zinseszinswachstum dem Staat steigende Neuverschuldung und wachsenden Schuldenstand und den Politikern immer stärkere Kopfschmerzen.
Weitere Einträge im Lexikon: Zinsabschlagsteuer - Zinsgutschrift
Dieser Beitrag wurde am 22.07.2011 das letzte mal editiert.
